Inhalt

Ersatzführerschein (Diebstahl, Verlust, Namensänderung)

Die Termine werden jeden Montag für die darauffolgende Woche freigeschalten.

Informationen zum Ersatzführerschein

Informationen zum Ersatzführerschein

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Bei einer Namensänderung müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen, wenn Ihr Geburtsname weiterhin auf dem Personalausweis vermerkt ist und dieser mit dem Namen auf dem Führerschein übereinstimmt. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Namensänderung:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • bisheriger Führerschein (es ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, sich durch Einholung von Auskünften aus den Registern zu vergewissern, dass der Antragsteller im Besitz der Fahrerlaubnis ist)
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde
  • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle

Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • ggf. Diebstahls- oder Verlustanzeige der Polizei