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Eintragung der Schlüsselzahlen B96 und B196

Informationen zur Schlüsselzahl B96

Schlüsselzahl B96

Die Schlüsselzahl B96 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse sondern eine Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse B, die in den Führerschein eingetragen wird. Sie berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt.                                                                                                         

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Fall des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre nach § 48a FeV, 17 Jahre.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung, die einen Theorie- und Praxisteil umfasst. Die konkreten Inhalte können der Anlage 7a FeV entnommen werden. Eine abschließende praktische Prüfung ist nicht erforderlich.

Informationen zur Schlüsselzahl B196

Schlüsselzahl B196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (analog Fahrerlaubnisklasse A1). Voraussetzungen für die Erteilung:

  • 25 Jahre
  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Absolvierung der Fahrerschulung gem. Anlage 7b FeV (9 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten)

Die Ablegung einer theoretischen oder praktischen Prüfung ist nicht erforderlich.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel)
  • bisheriger Führerschein (Vorder- und Rückseite kopieren)
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • Nachweis über Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV (für B96), Anlage 7b FeV (für B196) oder Anlage 7 FahrschAusO (für B197)