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Anmeldung zur Fischerprüfung

Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Dieser wird nach bestandener Fischerprüfung auf Antrag erteilt. Die Fischerprüfung findet zweimal jährlich im Landkreis Wittenberg statt. Im Landkreis Wittenberg findet die nächste Fischerprüfung des Landes Sachsen-Anhalt zur Erlangung eines Fischereischeines am Samstag, den 8. Oktober 2022, um 09:00 Uhr, in der Kreisverwaltung Wittenberg, Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg statt.

Fischerprüfung Texte

Hinweise zur Fischerprüfung

Die Termine für die Fischerprüfungen werden spätesten 2 Monate vorher im Amtsblatt des Landkreises Wittenberg bekannt gegeben.  Bis vier Wochen vor der Prüfung muss man sich bei der Fischereibehörde angemeldet und die Prüfungsgebühr entrichtet haben.

Die Fischerprüfung umfasst je 15 Fragen der Fachgebiete Gewässerkunde, Fischkunde, Gerätekunde und Rechtskunde, also insgesamt 60 Fragen, von denen mindestens 75% innerhalb von 2 Stunden richtig beantwortet sein müssen.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss eine Teilnahme an einem amtlich bestätigten Vorbereitungslehrgang nachgewiesen werden. Der Beginn des Lehrgangs darf dabei nicht länger als 18 Monate vor dem Prüfungstermin liegen. Der Lehrgang umfasst mindestens 30 Stunden und wird von Angelvereinen und Bildungsträgern im jeweiligen Landkreis angeboten.  Auskünfte zu den angebotenen Lehrgängen erteilt die örtlich zuständige Fischereibehörde. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Online-Anwendung „Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt" (www.fischerprüfung.sachsen-anhalt.de) auf die Fischerprüfung vorzubereiten.

Für Kinder ab dem 8. Lebensjahr und Bürger, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, besteht die Möglichkeit, eine Jugend- bzw. Friedfischfischerprüfung zu erleichterten Bedingungen in Form eines Prüfungsgespräches abzulegen. Diese Prüfungen werden von zahlreichen Anglervereinen abgenommen. Die Termine für die Prüfungen werden in der Online-Anwendung (www.fischerprüfung.sachsen-anhalt.de) mitgeteilt.

Gebühren

Welche Gebühren fallen an?

Festbetrag von 28,00 EUR

Fischerprüfung (ab 13 Jahren) zur Erlangung eines uneingeschränkten Fischereischeins: Jugendliche unter 18 Jahren

Festbetrag von 56,00 EUR
Fischerprüfung (ab 18 Jahren) zur Erlangung eines uneingeschränkten Fischereischeins: Erwachsene

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