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Fahrschulanträge (Ersterteilung oder Erweiterung)

Informationen zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf.

Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.

Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).

Ihre Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.

Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die Technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt.

Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen.

Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Hinweis: Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die

  • mindestens 30 Jahre alt ist,
  • seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
  • maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Informationen zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören, müssen Sie ihre Fahrerlaubnis um die entsprechenden Klassen erweitern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung.

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für alle Klassen:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel),
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
  • Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule
  • Beiblatt 3 zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis - Erklärung über den Erhalt meines Führerscheines

Zusätzlich für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:

  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

Zusätzlich für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens), bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
  • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung), bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr
  • Nachweis der Grundqualifizierung nach § 5 der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetze

Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

  • Führungszeugnis Belegart "O"
  • Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung (Funktions- und Leistungstest)

Zusätzlich für die Klasse B beim "Begleiteten Fahren mit 17":

  • Formular zur Zustimmung der Eltern/gesetzl. Vertreter „Begleitetes Fahren ab 17“ – Beiblatt 1
  • Formular Begleitperson „Begleitetes Fahren ab 17“ mit Führerschein- und Ausweiskopien der Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite) – Beiblatt 2