Int. Führerschein für Reisen außerhalb der EU
Die Termine werden jeden Montag für die darauffolgende Woche freigeschalten.
Informationen zum internationalen Führerschein für Reisen außerhalb der EU
Informationen zum internationalen Führerschein für Reisen außerhalb der EU
Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, Aufenthaltstitel),
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)